Trauung

Voraussetzung für eine evangelische Trauung ist, dass die Ehe bürgerlich geschlossen und mindestens ein Ehepartner Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist. Wenn Sie nicht zur Lutherkirchengemeinde gehören, lassen Sie sich bitte von Ihrem zuständigen Pfarramt eine Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung ausstellen und schicken Sie sie uns zu.

Als Mitgliedern der Landeskirche entstehen Hochzeitspaaren für die Nutzung der Lutherkirche keine Kosten. Räume für einen Sektempfang können (nach Verfügbarkeit) angemietet werden.

Die Lutherkirche besitzt eine große Orgel, die von qualifizierten Musikern gespielt wird. Auch ein Klavier steht bereit. Die Mikrofonanlage ist für Gesang ungeeignet.

Fotografieren im Gottesdienst ist erlaubt, falls es zurückhaltend geschieht (fester Standort, kein Blitz). Es ist möglich, auf der Empore eine Kamera zu postieren, die den gesamten Gottesdienst aufzeichnet.

Das Streuen von Reis und Blumen etc. in und vor der Kirche ist nicht gestattet.

Die Lutherkirche liegt in einem Wohngebiet. Parkplätze sind knapp, zumal am Wochenende. Die U-Bahn-Haltestelle Uffkirchhof befindet sich nahe bei der Kirche.

Weitere Hinweise zum Thema finden Sie unter
www.elk-wue.de/glauben/gottesdienst-feiern/trauung/